Ihr Ausbildungsverhältnis war bei der IHK für München und Oberbayern eingetragen? Dann sind wir Ihre „zuständige Stelle“.
Wir nehmen einmal jährlich zum 1. April neue Stipendiat/-innen auf.
Hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Bewerbung:
Schritt 1: E-Mail an uns
Wenn Sie sich für die Aufnahme zum 1. April 2026 bewerben möchten, schicken Sie möglichst frühzeitig, spätestens aber bis zum 14. Februar 2026, eine E-Mail an weiterbildungsstipendium@muenchen.ihk.de in ausschließlich folgendem Format:
- Name und Vorname
- E-Mail-Adresse, unter der wir Sie primär kontaktieren sollen
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- PLZ und Ort
- Straße und Hausnummer
- Telefonnummer für Rückfragen
- Ausbildungsberuf
- Prüfungsergebnis in Punkten - mindestens 87 oder Hinweis, dass Sie einen begründeten Vorschlag einreichen werden
- beabsichtigte erste Weiterbildung mit voraussichtlichem Start- und Endtermin, für die Sie eine Förderung beantragen möchten.
Vorsicht: Weiterbildungen, die bereits vor der Bewerbung bei uns begonnen haben, können nicht berücksichtigt werden!
Tipp: Verwenden Sie eine private E-Mail-Adresse, deren Posteingang Sie regelmäßig kontrollieren.
Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob wir tatsächlich Ihre zuständige Stelle sind und ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen. Ist dies der Fall, laden wir Sie in unser Online-Portal, unsere Internetbasierte Bewerber- und Stipendiatenverwaltung, ein.
Sie haben sich in der Vergangenheit schon einmal beworben? Erwähnen Sie dies bitte in Ihrer E-Mail!
Schritt 2: Einladung in unser Online-Portal
Sie erhalten per E-Mail Link, Zugangsdaten sowie alle weiteren für die Vervollständigung Ihrer Bewerbung notwendigen Informationen direkt aus unserem Online-Portal zugesendet.
Tipp: Sie haben uns eine E-Mail geschickt und in den darauffolgenden zwei Wochen keine Einladung in unser Online-Portal erhalten?
Bitte schauen Sie in diesem Fall auch in Ihrem Spam-Ordner nach und markieren Sie ggf. unsere Nachricht als „Kein Spam“!
Sie haben keine Nachricht erhalten? Bitte fragen Sie bei uns nach.
Schritt 3: Vervollständigung Ihrer Daten im Online-Portal
Bitte prüfen und vervollständigen Sie, wie in der Einladungsmail beschrieben, Ihre Daten und klicken dann auf „Abschließen“. Sie sind nun „Bewerber Unvollständig“.
Tipp: Nutzen Sie das Online-Portal nicht von einem mobilen Endgerät aus.
Schritt 4: Hochladen der Bewerbungsunterlagen im Online-Portal
Sie müssen nun noch die notwendigen Unterlagen zu Ihrer Bewerbung hochladen. Welche Unterlagen wir benötigen, entnehmen Sie bitte der E-Mail, mit der Sie die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Angabe aller geforderter Daten im Online-Portal sowie vollständiger Upload der geforderten Unterlagen) spätestens am 28./29.02. vorliegen müssen.
Ihre erste Weiterbildung beginnt vor dem 28./29.02.? Dann müssen Sie Ihre Daten im Online-Portal vor dem Beginn Ihrer Weiterbildung vervollständigt haben!
Schritt 5: Vollständige Bewerbung
Nach Upload Ihrer Unterlagen im Online-Portal prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Ist alles komplett, erhalten Sie in unserem Online-Portal den Status „Bewerber Vollständig“ und nehmen am Auswahlverfahren im März teil.
Bitte informieren Sie uns, falls Sie Ihre Bewerbung nicht aufrechterhalten wollen und somit im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden wollen.
Tipp: Überprüfen Sie spätestens zwei Wochen nach dem Hochladen Ihrer Bewerbungsunterlagen und vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist im Online-Portal, ob Sie mittlerweile als „Bewerber Vollständig“ geführt werden. Eine separate Bestätigung über den Erhalt der Unterlagen wird nicht versendet.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich im Online-Portal hochladen?
Die geforderten Anlagen entnehmen Sie bitte der E-Mail, mit der Sie die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal erhalten haben.
In der Regel brauchen wir von Ihnen:
- eine Kopie Ihres IHK-Abschlusszeugnisses.
Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis noch nicht erhalten haben, genügt vorläufig auch eine Kopie Ihrer Ergebnismitteilung.
- einen Beschäftigungsnachweis. Das ist ein an uns adressiertes Schreiben Ihres Arbeitgebers auf Geschäftsbogen mit Datum, Unterschrift und Stempel, das nicht älter als drei Monate sein darf und Ihre Wochenarbeitsstunden sowie die Vertragslaufzeit („befristet bis …“ oder „unbefristet“) enthält. Nutzen Sie alternativ gerne unsere Vorlage unter "Downloads/Hilfen".
Wie erfolgt die Auswahl neuer Stipendiat/-innen?
Anhand der Anzahl der Prüfungsabsolvent/-innen eines Jahres wird die Anzahl der neu zu vergebenden Stipendienplätze errechnet und auf die Berufsgruppen der zuständigen Stelle verteilt, um gemäß der Förderrichtlinien eine berufsstrukturelle Ausgewogenheit zu gewährleisten.
Innerhalb der gebildeten Berufsgruppen entscheidet die erreichte Gesamtpunktzahl im IHK-Abschlusszeugnis über die Rangfolge der Bewerber/-innen
Bei Punktegleichstand werden weitere Kriterien (z.B. schulische Vorbildung, Migrationshintergrund) herangezogen.
Bewerber/-innen, die aus einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene besonders erfolgreich hervorgegangen sind (Plätze 1-3), können unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl im IHK-Abschlusszeugnis berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Bewerbungen auf der Grundlage eines begründeten Vorschlags von Arbeitgeber oder Berufsschule.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm.
Wie erfahre ich, ob ich aufgenommen wurde?
AIle Bewerber/-innen erhalten spätestens Ende März eine E-Mail mit einer Zusage oder Absage.
Bitte beachten Sie, dass sich die Zusage auf die Aufnahme ins Programm Weiterbildungsstipendium bezieht. Es ist keine Zusage für die Förderung Ihrer in der Bewerbung genannten Weiterbildung.
Sie werden in der E-Mail mit der Zusage aufgefordert, die Annahme des Stipendiums zu bestätigen. Nur wenn Sie dies innerhalb der genannten Frist tun, werden Sie Stipendiat/-in im Programm.
Für diejenigen, die aufgenommen wurden, führen wir Anfang April eine Informationsveranstaltung (siehe "Aktuelles") durch.
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag auf Förderung Ihrer Weiterbildung/en stellen und Belege einreichen.
Sollten Sie nicht ausgewählt werden, können Sie sich gerne im darauffolgenden Jahr wieder bewerben, sofern Sie die Aufnahmevoraussetzungen auch im kommenden Jahr noch erfüllen!